Conditions d’utilisation
AGB Heppler-Racedays – Motorrad-Trackdays
Veranstalter:
Heppler-Racedays
Inhaberin: Anzhelika Heppler
Bodenseestraße 15
78187 Geisingen
Deutschland
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Teilnehmer an von Heppler-Racedays organisierten Motorrad-Trackday-Veranstaltungen.
Mit der Anmeldung bzw. Buchung erkennt der Teilnehmer diese AGB als verbindlich an.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt über die Online-Buchung auf www.heppler-racedays.de oder schriftlich per E-Mail.
Mit Absenden der Buchung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags ab.
Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Buchung durch den Veranstalter zustande.
Die Zahlungspflicht entsteht mit Vertragsschluss und richtet sich nach den Regelungen in § 4 dieser AGB.
Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Die maximale Teilnehmerzahl ist begrenzt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
3. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme ist grundsätzlich nur für volljährige Personen (ab 18 Jahren) zulässig.
Minderjährige Teilnehmer sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten und ausdrücklicher Freigabe durch den Veranstalter zugelassen.
Der Veranstalter ist berechtigt, das Alter der Teilnehmer zu überprüfen.
4. Zahlungsbedingungen
Der vollständige Teilnahmebetrag ist unmittelbar nach der Buchung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Bestellung, zu entrichten, sofern bis zum Veranstaltungsbeginn ausreichend Zeit besteht.
Unabhängig davon ist der vollständige Teilnahmebetrag in jedem Fall vor Beginn der Veranstaltung fällig.
Eine Teilnahme ist nur nach vollständigem Zahlungseingang zulässig.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer ohne vollständigen Zahlungseingang von der Veranstaltung auszuschließen.
5. Verbindlichkeit der Buchung / Stornierung
Die Buchung ist verbindlich.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Eine Stornierung durch den Teilnehmer ist ausgeschlossen.
Ausnahmen bestehen nur, sofern der Veranstalter ausdrücklich eine freiwillige Kulanzregelung anbietet.
Eine Übertragung der Teilnahme auf eine Ersatzperson ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters möglich. Der Ersatzteilnehmer muss alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
6. Absage durch den Veranstalter oder die Rennstrecke
Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
Eine Absage oder ein Abbruch kann insbesondere erfolgen durch den Veranstalter oder durch die jeweilige Rennstrecke, insbesondere bei:
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höherer Gewalt,
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behördlichen Anordnungen,
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sicherheitsrelevanten Umständen,
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unzumutbaren Witterungsbedingungen,
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technischen oder organisatorischen Gründen der Rennstrecke,
-
oder wenn die für die jeweilige Rennstrecke erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 70 % der maximalen Streckenauslastung.
Ist spätestens 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn absehbar, dass diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen.
Im Falle einer Absage oder eines Abbruchs durch den Veranstalter oder die Rennstrecke kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen Ersatztermine oder Ausweichveranstaltungen anbieten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
7. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet nicht für Sachschäden, insbesondere nicht für Schäden an Fahrzeugen, Ausrüstung oder sonstigen Gegenständen des Teilnehmers.
Für Personenschäden haftet der Veranstalter nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Teilnehmer haften selbst für alle von ihnen verursachten Schäden an anderen Teilnehmern, Dritten, Fahrzeugen, Einrichtungen oder der Rennstrecke.
Jeder Teilnehmer ist selbst für ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.
8. Verhalten auf der Rennstrecke, Zeitplan, Fahrbetrieb und Lärmauflagen
Den Anweisungen des Veranstalters, der Instruktoren, der Streckenposten sowie des Streckenpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
Rücksichtsloses, gefährliches oder regelwidriges Verhalten führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.
Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsum, der die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt, führt zum sofortigen Ausschluss.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.
Der Veranstalter bemüht sich, die Fahrgruppen und Turnzeiten gemäß dem jeweils vorab veröffentlichten Zeitplan durchzuführen.
Der Zeitplan sowie die Gruppeneinteilung stellen keine verbindliche Leistungszusage dar und können aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder sonstigen sachlichen Gründen angepasst werden.
Änderungen der Gruppeneinteilung oder des Zeitplans können sowohl vor Veranstaltungsbeginn als auch während der Veranstaltung erforderlich werden, insbesondere aufgrund der Teilnehmerzahl, unterschiedlicher Fahrniveaus, Witterung, Zwischenfällen, Stürzen, Streckenreinigungen oder behördlicher bzw. streckenseitiger Vorgaben.
Ein Anspruch auf Einhaltung bestimmter Fahrzeiten, Gruppen oder Turnanzahlen besteht nicht.
Kommt es während der Veranstaltung durch Stürze, technische Defekte, Bergungsmaßnahmen, Streckenreinigungen, Witterungseinflüsse oder sonstige Umstände zu Verzögerungen, Turnabbrüchen oder zum vollständigen Ausfall einzelner Fahrzeiten, wird die Veranstaltung nach dem bestehenden oder angepassten Zeitplan fortgeführt.
Ausfallende oder verkürzte Fahrzeiten – unabhängig davon, ob diese einzelne Teilnehmer, Fahrgruppen oder die gesamte Veranstaltung betreffen – sind nicht erstattbar und nicht nachholbar.
Ein Anspruch auf Ersatzfahrzeiten, zusätzliche Turns, anteilige Rückerstattung oder sonstige Kompensation besteht nicht.
Die jeweils geltenden Lärmauflagen der Rennstrecke sowie behördliche Vorgaben sind zwingend einzuhalten.
Motorräder, die die zulässigen Geräuschwerte überschreiten, können von der Rennstrecke oder dem Veranstalter verwarnt oder beanstandet werden.
Entspricht ein Motorrad trotz Hinweises, Verwarnung oder technischer Nachbesserung an der schalldämpfenden Anlage nicht den geltenden Lärmauflagen, kann dem Teilnehmer durch die Rennstrecke oder den Veranstalter die weitere Teilnahme an der Veranstaltung untersagt werden.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Ersatzfahrzeiten oder sonstige Ersatzleistungen.
Hinweis zu Lärmgrenzen und Streckenangaben
Die auf der Website des Veranstalters bereitgestellten Informationen zu Lärmgrenzen, Geräuschmessungen oder streckenspezifischen Vorgaben erfolgen nach bestem Wissen und auf Grundlage sorgfältiger Informationssammlung.
Diese Angaben stellen jedoch ausschließlich Richtwerte dar und sind nicht verbindlich.
Da jede Rennstrecke unterschiedliche Messpunkte, Messverfahren und Lärmmessanlagen verwendet, können Abweichungen zwischen Standgeräuschmessungen und streckenseitigen Fahrgeräuschmessungen auftreten.
Im Zweifel ist der Teilnehmer selbst verpflichtet, sich direkt bei der jeweiligen Rennstrecke über die aktuell geltenden Lärmauflagen und Messbedingungen zu informieren, um die Einhaltung sicherzustellen.
Ein Anspruch auf Teilnahme, Rückerstattung oder Ersatzleistungen aufgrund abweichender oder streckenseitiger Lärmmessungen besteht nicht.
9. Teilnehmerausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese AGB, Sicherheitsvorschriften oder Anweisungen vom weiteren Veranstaltungsverlauf auszuschließen.
Eine Rückerstattung oder Erstattung nicht genutzter Fahrzeiten erfolgt nicht.
10. Technische Anforderungen an Motorräder
Alle Motorräder müssen sich in technisch einwandfreiem und betriebssicherem Zustand befinden.
Insbesondere vorgeschrieben sind:
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funktionierende Bremsen
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gesicherte Öl- und Kraftstoffleitungen
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gesicherte Ölablassschraube und Ölfilter
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ausschließlich Wasser als Kühlflüssigkeit (kein Frostschutz)
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abgeklebte Spiegel, Scheinwerfer und sonstige Beleuchtungseinrichtungen
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geeignete Bereifung in sicherem Zustand
Der Veranstalter ist berechtigt, technische Kontrollen durchzuführen.
Motorräder, die den Anforderungen nicht entsprechen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
Elektromotorräder müssen mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich angemeldet und genehmigt werden.
11. Schutzausrüstung
Folgende Schutzausrüstung ist für alle Teilnehmer verpflichtend:
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Vollintegralhelm
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Lederkombi mit integrierten Protektoren
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Motorradhandschuhe mit entsprechender Schutzfreigabe
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Rückenprotektor und/oder Airbag-System
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Motorradstiefel mit Knöchel- und Fersenschutz
Zweiteilige Lederkombis sind ausschließlich in der Anfängergruppe/n zulässig und nur dann, wenn Ober- und Unterteil fest und durchgehend miteinander verbunden sind (umlaufender Reißverschluss).
In allen anderen Gruppen sind ausschließlich einteilige Lederkombis zugelassen.
Die Schutzausrüstung muss sich in einwandfreiem Zustand befinden und für den Einsatz auf der Rennstrecke geeignet sein.
Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für das Tragen und den ordnungsgemäßen Zustand seiner Schutzausrüstung während der gesamten Veranstaltung.
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Schutzausrüstung der Teilnehmer einmalig, dauerhaft oder vor jedem Turn zu kontrollieren.
Verändert ein Teilnehmer seine Schutzausrüstung während der Veranstaltung und entspricht diese anschließend nicht mehr den Teilnahmevoraussetzungen, geschieht dies auf eigene Verantwortung.
Teilnehmer ohne vollständige oder regelkonforme Schutzausrüstung sind nicht fahrberechtigt.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
12. Fahrerbriefing
Die Teilnahme am Fahrerbriefing ist verpflichtend.
Teilnehmer, die nicht am Briefing teilnehmen, sind nicht fahrberechtigt.
Neue Teilnehmer können zu zusätzlichen Einweisungen verpflichtet werden.
13. Versicherung
Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für ausreichenden Versicherungsschutz.
Es wird insbesondere empfohlen, folgende Versicherungen abzuschließen:
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Unfallversicherung
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Krankenversicherung (bei Auslandsevents inkl. Auslandsschutz)
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Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten, insbesondere für Schäden an der Rennstrecke, Leitplanken, Streckeneinrichtungen, anderen Teilnehmern sowie deren Fahrzeugen oder Schutzausrüstung
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Versicherung für das eigene Motorrad und die eigene Schutzausrüstung
Der Veranstalter übernimmt keine Prüfung oder Beratung hinsichtlich des bestehenden oder ausreichenden Versicherungsschutzes der Teilnehmer.
Kosten für medizinische Leistungen oder Sachschäden, die über den regulären Streckenschutz hinausgehen, können dem Teilnehmer in Rechnung gestellt werden.
14. Foto- und Videoaufnahmen
Während der Veranstaltung erstellte Foto- und Videoaufnahmen dürfen vom Veranstalter zeitlich und räumlich unbegrenzt zu Dokumentations- und Werbezwecken genutzt werden.
Teilnehmer verzichten insoweit auf Vergütungsansprüche.
15. Vergleichsfahrten, Fun-Races und Sonderläufe
Die Veranstaltungen von Heppler-Racedays sind grundsätzlich keine offiziellen Rennveranstaltungen, sondern private Fahrtrainings und Vergleichsfahrten ohne lizenz- oder sportrechtlichen Wettbewerbscharakter.
Je nach Streckenfreigabe, Genehmigung und Veranstaltungsformat können optionale Fun-Chrono-Läufe, Sprint-Rennen oder Langstreckenläufe (z. B. 2-Stunden-Rennen) durchgeführt werden.
Diese Formate dienen ausschließlich dem Freizeit- und Spaßcharakter und stellen keinen offiziellen motorsportlichen Wettbewerb dar.
Zeitnahmen, Platzierungen, Klassen oder Pokalvergaben erfolgen ohne offiziellen Rennstatus und begründen keinen Rechtsanspruch auf Preisgelder oder sportrechtliche Wertungen.
Unabhängig vom jeweiligen Format gelten jederzeit die Sicherheits-, Verhaltens- und Haftungsregelungen dieser AGB.
Unsportliches, rücksichtsloses oder gefährliches Verhalten führt zum sofortigen Ausschluss ohne Rückerstattung.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.