Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Teilnehmer an den von Heppler Racing Trackdays4everyone organisierten Motorrad-Trackdays. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGB an.

2. Anmeldung

  • Die Anmeldung/Buchung ist ausschließlich schriftlich mit Unterschrift (per E-Mail oder Post) oder über eine Online-Buchung auf unserer Website www.heppler-racing.de möglich.
  • Die Anmeldung ist erst nach vollständiger Bezahlung und Bestätigung durch den Veranstalter gültig.
  • Nennungsschluss ist, sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist.


3. Bezahlung

  • Der volle Teilnahmebetrag muss unmittelbar nach der Buchung auf das angegebene Konto überwiesen werden.
  • Erst nach Zahlungseingang erfolgt die Bestätigung der Teilnahme.


4. Rücktritt & Stornierung

  • Anmeldungen/Buchungen sind grundsätzlich verbindlich.
  • Eine Stornierung ist nur bis 30 Tage vor der Veranstaltung gegen eine Gebühr von 50 % der Nenngebühr möglich.
  • Ab 30 Tage vor dem Event ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.
  • Die Nennung kann auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und der Veranstalter zustimmt.
  • Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, widriger Wetterbedingungen oder Verschulden Dritter abgesagt, verfällt das Nenngeld.


5. Haftung

  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen oder Ausrüstung der Teilnehmer.
  • Eine Haftung für Personenschäden ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Veranstalter gegeben.
  • Teilnehmer haften für durch sie verursachte Schäden an anderen Teilnehmern, Dritten oder an der Rennstrecke.
  • Jeder Teilnehmer ist für seine eigene Unfall- und Krankenversicherung verantwortlich.


6. Verhalten auf der Strecke

  • Die Anweisungen der Streckenposten und des Veranstalters sind jederzeit zu befolgen.
  • Überholen ist nur an sicheren Stellen und mit ausreichendem Abstand erlaubt.
  • Bei rücksichtslosen Fahrweisen oder groben Regelverstößen kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden – ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
  • Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsum, der die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt, führt zum sofortigen Ausschluss.


7. Teilnehmerausschluss

  • Teilnehmer, die gegen Regeln verstoßen, andere gefährden oder ihr Fahrzeug unberechtigt an Dritte überlassen, werden sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen.
  • Eine Rückerstattung oder Erstattung ungenutzter Veranstaltungstage erfolgt nicht.
  • Falls ein Teilnehmer sein Fahrzeug unberechtigt an Dritte überlässt, muss er zusätzlich die volle Teilnahmegebühr für diesen Dritten entrichten.


8. Technische Vorschriften für Fahrzeuge

  • Alle Motorräder müssen technisch einwandfrei sein.
  • Folgende Sicherheitsmaßnahmen sind Pflicht:
    • Funktionierende Bremsen
    • Gesicherte Benzinleitungen, Ölstopfen und Ölfilter
    • Ausschließlich Wasser als Kühlflüssigkeit (kein Frostschutzmittel)
    • Entfernte oder abgeklebte Scheinwerfer und Spiegel
  • Stichprobenartige Kontrollen werden durchgeführt. Motorräder, die nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen, dürfen nicht auf die Strecke. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
  • Elektrofahrzeuge müssen mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich genehmigt werden.


9. Schutzausrüstung

  • Jeder Teilnehmer muss eine vollständige Motorrad-Schutzbekleidung tragen:
    • Vollvisierhelm
    • Lederkombi mit Protektoren
    • Rückenprotektor
    • Stiefel mit Knöchelschutz
    • Handschuhe
  • Ohne vollständige Schutzausrüstung ist die Teilnahme nicht gestattet.


10. Briefing & Einweisung

  • Jeder Teilnehmer muss an der Fahrerbesprechung (Briefing) teilnehmen.
  • Neulinge müssen ein zusätzliches Einweisungsbriefing absolvieren und während der ersten Turns ein gelbes Überziehhemd tragen.
  • Teilnehmer, die nicht am Briefing teilnehmen, dürfen die Strecke nicht befahren.


11. Versicherung

  • Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für ausreichenden Versicherungsschutz.
  • Empfohlen werden:
    • Unfallversicherung
    • Krankenversicherung (bei Auslandsevents inkl. Auslandskrankenversicherung)
    • Haftpflichtversicherung für Sachschäden am eigenen Fahrzeug
    • Lohnausfallversicherung im Falle eines Unfalls
  • Der Veranstalter kann Kosten für medizinische Versorgung außerhalb der Rennstrecke in Rechnung stellen.


12. Foto- und Videoaufnahmen

  • Während der Veranstaltung erstellte Foto- und Videoaufnahmen durch beauftragte Fotografen oder den Rennstreckenbetreiber dürfen vom Veranstalter für Werbezwecke genutzt werden.
  • Sicherheitskameras des Veranstaltungsortes können zur Aufklärung von Unfällen oder Verstößen verwendet werden.


13. Vergleichsfahrten

  • Unsere Veranstaltungen sind keine Rennen, sondern private Vergleichsfahrten ohne Wettbewerbscharakter. Unsportliches Verhalten, gefährliche Fahrweisen oder Rennsimulationen führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung – ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.


13. Gerichtsstand & Recht

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Im Streitfall ist die deutsche Version dieser AGB maßgeblich.