Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Teilnehmer an den von Heppler Racing Trackdays4everyone organisierten Motorrad-Trackdays. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGB an.
2. Anmeldung
- Die Anmeldung/Buchung ist ausschließlich schriftlich mit Unterschrift (per E-Mail oder Post) oder über eine Online-Buchung auf unserer Website www.heppler-racing.de möglich.
- Die Anmeldung ist erst nach vollständiger Bezahlung und Bestätigung durch den Veranstalter gültig.
- Nennungsschluss ist, sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist.
3. Bezahlung
- Der volle Teilnahmebetrag muss unmittelbar nach der Buchung auf das angegebene Konto überwiesen werden.
- Erst nach Zahlungseingang erfolgt die Bestätigung der Teilnahme.
4. Rücktritt & Stornierung
- Anmeldungen/Buchungen sind grundsätzlich verbindlich.
- Eine Stornierung ist nur bis 30 Tage vor der Veranstaltung gegen eine Gebühr von 50 % der Nenngebühr möglich.
- Ab 30 Tage vor dem Event ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.
- Die Nennung kann auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und der Veranstalter zustimmt.
- Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, widriger Wetterbedingungen oder Verschulden Dritter abgesagt, verfällt das Nenngeld.
5. Haftung
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen oder Ausrüstung der Teilnehmer.
- Eine Haftung für Personenschäden ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Veranstalter gegeben.
- Teilnehmer haften für durch sie verursachte Schäden an anderen Teilnehmern, Dritten oder an der Rennstrecke.
- Jeder Teilnehmer ist für seine eigene Unfall- und Krankenversicherung verantwortlich.
6. Verhalten auf der Strecke
- Die Anweisungen der Streckenposten und des Veranstalters sind jederzeit zu befolgen.
- Überholen ist nur an sicheren Stellen und mit ausreichendem Abstand erlaubt.
- Bei rücksichtslosen Fahrweisen oder groben Regelverstößen kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden – ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
- Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsum, der die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt, führt zum sofortigen Ausschluss.
7. Teilnehmerausschluss
- Teilnehmer, die gegen Regeln verstoßen, andere gefährden oder ihr Fahrzeug unberechtigt an Dritte überlassen, werden sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen.
- Eine Rückerstattung oder Erstattung ungenutzter Veranstaltungstage erfolgt nicht.
- Falls ein Teilnehmer sein Fahrzeug unberechtigt an Dritte überlässt, muss er zusätzlich die volle Teilnahmegebühr für diesen Dritten entrichten.
8. Technische Vorschriften für Fahrzeuge
- Alle Motorräder müssen technisch einwandfrei sein.
- Folgende Sicherheitsmaßnahmen sind Pflicht:
- Funktionierende Bremsen
- Gesicherte Benzinleitungen, Ölstopfen und Ölfilter
- Ausschließlich Wasser als Kühlflüssigkeit (kein Frostschutzmittel)
- Entfernte oder abgeklebte Scheinwerfer und Spiegel
- Stichprobenartige Kontrollen werden durchgeführt. Motorräder, die nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen, dürfen nicht auf die Strecke. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
- Elektrofahrzeuge müssen mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich genehmigt werden.
9. Schutzausrüstung
- Jeder Teilnehmer muss eine vollständige Motorrad-Schutzbekleidung tragen:
- Vollvisierhelm
- Lederkombi mit Protektoren
- Rückenprotektor
- Stiefel mit Knöchelschutz
- Handschuhe
- Ohne vollständige Schutzausrüstung ist die Teilnahme nicht gestattet.
10. Briefing & Einweisung
- Jeder Teilnehmer muss an der Fahrerbesprechung (Briefing) teilnehmen.
- Neulinge müssen ein zusätzliches Einweisungsbriefing absolvieren und während der ersten Turns ein gelbes Überziehhemd tragen.
- Teilnehmer, die nicht am Briefing teilnehmen, dürfen die Strecke nicht befahren.
11. Versicherung
- Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für ausreichenden Versicherungsschutz.
- Empfohlen werden:
- Unfallversicherung
- Krankenversicherung (bei Auslandsevents inkl. Auslandskrankenversicherung)
- Haftpflichtversicherung für Sachschäden am eigenen Fahrzeug
- Lohnausfallversicherung im Falle eines Unfalls
- Der Veranstalter kann Kosten für medizinische Versorgung außerhalb der Rennstrecke in Rechnung stellen.
12. Foto- und Videoaufnahmen
- Während der Veranstaltung erstellte Foto- und Videoaufnahmen durch beauftragte Fotografen oder den Rennstreckenbetreiber dürfen vom Veranstalter für Werbezwecke genutzt werden.
- Sicherheitskameras des Veranstaltungsortes können zur Aufklärung von Unfällen oder Verstößen verwendet werden.
13. Vergleichsfahrten
- Unsere Veranstaltungen sind keine Rennen, sondern private Vergleichsfahrten ohne Wettbewerbscharakter. Unsportliches Verhalten, gefährliche Fahrweisen oder Rennsimulationen führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung – ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
13. Gerichtsstand & Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Im Streitfall ist die deutsche Version dieser AGB maßgeblich.